Novellierung des Batteriegesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundeskabinett seinen Entwurf für das neue Batteriegesetz (BattG) vorgelegt. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass sich künftig alle Hersteller von Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Alle Hersteller, die in Deutschland Batterien auf den Markt bringen, müssen dort Informationen zu Ihrer Beteiligung an einem genehmigten Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien hinterlegen. Bei der Abholung von Geräte-Altbatterien sollen neue Mindeststandards gelten, die für eine sichere Entsorgung sorgen.

 

Bisher waren die Batteriehersteller verpflichtet, sich an dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) zu beteiligen, sofern sie kein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Im Januar 2020 ist dieses Solidarsystem eingestellt und in ein herstellereigenes Rücknahmesystem umgewandelt worden. Seitdem teilen sich fünf herstellergetragene Rücknahmesysteme den Markt der Geräte-Altbatterie-Rücknahme, für die der rechtliche Rahmen entsprechend angepasst werden muss.

Zudem werden im novellierten Batteriegesetz die neuen Anforderungen der EU an die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt. Ab 2023 müssen sich die finanziellen Beiträge, welche die Hersteller an die Rücknahmesysteme entrichten, an ökologischen Kriterien orientieren. Damit soll erreicht werden, dass ökologische Aspekte wie zum Beispiel die Recyclingfähigkeit bereits bei der Herstellung von Batterien eine Rolle spielen.

 

Das BMU will im Herbst 2020 auf EU-Ebene weitere Maßnahmen diskutieren, um die Entsorgung von Altbatterien zu optimieren. Zu den zentralen Punkten gehört dabei die Nachhaltigkeit der Batteriewertschöpfungskette für die Elektromobilität zu verbessern und das Kreislaufpotenzial sämtlicher Batterien zu steigern. In den neuen Rechtsrahmen sollen künftig auch große Lithium-Ionen-Batterien einbezogen werden, die durch den Boom von E-Bikes und Elektroscootern auf den Markt kommen, aber als Industrie-Batterien bisher nicht durch das Batteriegesetz reguliert werden. Die EU-Kommission will dazu im Oktober 2020 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorlegen.

 

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Lithium-Batterien ist relevant, da diese sowohl wertvolle Rohstoffe als auch giftige Inhaltsstoffe enthalten. Zudem ist die Entsorgung von Lithium-Batterien nicht ungefährlich, da sie brennen können, wenn sie beschädigt werden.